Dr. Bach hatte einst den Wunsch, psychischkranken Menschen zu helfen. Heute wissen wir, dass auch Tiere oft Stress und seelischen Spannungen ausgesetzt sind, sei es durch eine Überführung aus dem Ausland, einen Aufenthalt im Tierheim, einen erneuten Wechsel des Zuhauses oder den Verlust ihres Frauchens oder Herrchens. Aber auch Beziehungsschwierigkeiten, ungewöhnliche soziale und partnerschaftliche Verhältnisse sowie unerwünschte Gegenstände, Personen oder Artgenossen können bei Tieren negative Gemütszustände hervorrufen.
Bachblüten können dabei helfen, da sie gezielt auf Erkrankungen abzielen, die eine psychische Ursache haben. Wenn Tieren beispielsweise Toleranz oder Selbstbewusstsein fehlt oder sie Angst vor Rivalen haben, gibt es jeweils eine spezifische Bachblüte oder Bachblütenmischung, die Abhilfe schaffen kann. So können auch Erbrechen, Juckreiz, Unsauberkeit, Haarausfall, Angst oder Panik, die oft als Reaktion auf negative Gemütszustände auftreten, behandelt werden.
Darüber hinaus können Bachblüten auch als Begleitmaßnahme bei der Therapie mit homöopathischen Mitteln eingesetzt werden, beispielsweise bei Arthrosen, chronischen Magen-, Darm- und Bauchspeicheldrüsenentzündungen, Allergien sowie Leber- und Nierenschwäche. Die Dauer der Therapie beträgt in der Regel 1-2 Monate. Die Verwendung von Bachblüten soll dem Patienten helfen, selbstständig mit seinen Problemen umzugehen und seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Die Anwendung von Bachblüten bei Tieren kann auf verschiedene Weise erfolgen. So können die Bachblüten oder die Mischung auf die Stirn des Tieres verrieben oder dem Futter beigemischt werden. Alternativ können die Tropfen direkt ins Maul gegeben oder in Wasser aufgelöst werden. Bei der Gabe in Wasser sollte eine Verdünnung von 3 bis 8 oder 10 Tropfen Bachblüten auf 10 ml Wasser erfolgen. Je nach Schwere des Leidens können auch höhere Dosierungen notwendig sein.
Die Haltbarkeit von Bachblüten ohne Essigessenz beträgt etwa 30 Tage. Durch Zugabe von einigen Tropfen Essig kann diese um weitere 30 Tage verlängert werden.